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Eure Stimme bei der Bundestagswahl 2021
Informationen für Deutsche Staatsangehörige in der Schweiz

Bitte wählt Eure Situation aus:

Option 1: Ich bin noch in Deutschland gemeldet.

Eure Wahlunterlagen werden an Eure Meldeadresse geschickt. Mit diesen könnt Ihr die Briefwahlunterlagen auch an eine Adresse in der Schweiz beantragen.

Viele Städte und Gemeinden ermöglichen den Briefwahlantrag auch online.

  1. Beantragt die Briefwahl.

  2. Frühestens 6 Wochen vor der Wahl werden Euch die Briefwahlunterlagen zugesandt.

  3. Schickt den ausgefüllten Wahlschein rechtzeitig ab, sodass er zum Wahltag am 26. September angekommen ist. Bitte ausreichend frankieren!

Option 2: Ich habe vor weniger als 25 Jahren mind. 3 Monate in Deutschland gelebt.

Wenn Ihr nach Eurem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt habt und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, seid Ihr wahlberechtigt.

Ihr wählt in der Regel im Wahlkreis Eures letzten Wohnorts in Deutschland per Briefwahl. Das ist nicht online möglich. Ihr müsst für jede Wahl rechtzeitig das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis an die dortige Verwaltung schicken (z.B. «Rathaus, Stadt Pulheim» oder «Wahlamt, Stadt Stuttgart»):

  1. Ladet das Antragsformular von der Webseite des Bundeswahlleiters.

  2. Schickt das ausgefüllte Formular spätestens Ende August an Euren letzten Wohnort in Deutschland. Am besten jetzt!

  3. Frühestens 6 Wochen vor der Wahl werden Euch die Briefwahlunterlagen zugesandt.

  4. Schickt den ausgefüllten Wahlschein rechtzeitig ab, sodass er zum Wahltag am 26. September angekommen ist. Bitte ausreichend frankieren!


Option 3: Ich habe nie oder vor mehr als 25 Jahren in Deutschland gelebt.

Wenn Ihr nach Eurem 14. Geburtstag nicht mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt habt oder Euer Aufenthalt länger als 25 Jahre zurückliegt, seid Ihr nicht automatisch wahlberechtigt. Ihr könnt aber dennoch an der Wahl teilnehmen, wenn Ihr auf einem besonderen Blatt (möglichst mit Belegen) begründet, dass Ihr

«persönlich und unmittelbar (aus eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben [habt] und gegenwärtig davon betroffen [seid]»
(Merkblatt des Bundeswahlleiters)

  1. Ladet das Antragsformular von der Webseite des Bundeswahlleiters.

  2. Schickt das ausgefüllte Formular zusammen mit der Begründung auf dem Beiblatt und allen Belegen bis spätestens Ende August an Euren letzten Wohnort in Deutschland. Am besten jetzt!

  3. Frühestens 6 Wochen vor der Wahl werden Euch die Briefwahlunterlagen zugesandt.

  4. Schickt den ausgefüllten Wahlschein rechtzeitig ab, sodass er zum Wahltag am 26. September angekommen ist. Bitte ausreichend frankieren!

Beispiele für Gründe zur Wahlteilnahme:

  • Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen oder Goethe-Instituten

  • Grenzpendler*innen

  • Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien etc. in erheblichem Umfang am politischen Leben Deutschlands teilnehmen

  • Auslandsdeutsche, die regelmässig an Bundestagswahlen teilgenommen haben

Fristen und Links im Überblick

Spätestens bis Ende August verschickt Ihr den Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis. Das könnt Ihr aber auch jetzt schon machen!

5. September: Der Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis muss bei der Stadt oder Gemeinde eingegangen sein.

26. September: Bundestagswahl. Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Stadt oder Gemeinde angekommen sein. Bitte hinreichend frankieren.

Quellen und Links

Dies ist keine offizielle Seite

Diese Seite ist ein Angebot des SPD Freundeskreis Zürich. Alle Informationen wurden von Freiwilligen zusammengestellt und wir übernehmen keine Gewähr für Korrektheit oder Vollständigkeit. Diese Seite ist als Hilfestellung gedacht, um die Teilnahme an der Bundestagswahl möglichst einfach zu machen. Verbindliche und präzise Informationen findet Ihr unter www.bundeswahlleiter.de.
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